Kindergeld
Hinweise zum Antrag auf Kindergeld und zur Anlage
Füllen Sie bitte den Antrag und die Anlage(n) sorgfältig aus und kreuzen Sie das Zutreffende an.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig ausgefüllt wurde. Soweit für die Ermittlung des Kindergeldsachverhalts Nachweise einzureichen sind, können die nicht benötigten Angaben (z.B. die Schulnoten auf einem Abschlusszeugnis) unkenntlich gemacht werden.
Auszahlungsbeschränkung
Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist (§ 70 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich