Kindergeld

Hinweise zum Antrag auf Kindergeld und zur Anlage

Füllen Sie bitte den Antrag und die Anlage(n) sorgfältig aus und kreuzen Sie das Zutreffende an. 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn er vollständig ausgefüllt wurde. Soweit für die Ermittlung des Kindergeldsachverhalts Nachweise einzureichen sind, können die nicht benötigten Angaben (z.B. die Schulnoten auf einem Abschlusszeugnis) unkenntlich gemacht werden.

Auszahlungsbeschränkung

Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist (§ 70 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG).

Mit BayernID anmelden

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Anmeldung fortfahren

Falls Sie kein BayernID-Konto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich