Sonntagsfahrverbot
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Dieses gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr. Wenn der Fahrer/die Fahrerin trotzdem dringend eine Fahrt durchführen muss, benötigt er/sie eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich